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   VG Aachen, 26.01.2012 - 1 K 740/11   

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VG Aachen, 26.01.2012 - 1 K 740/11 (https://dejure.org/2012,3450)
VG Aachen, Entscheidung vom 26.01.2012 - 1 K 740/11 (https://dejure.org/2012,3450)
VG Aachen, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 1 K 740/11 (https://dejure.org/2012,3450)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 1 A 2859/07

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung zum Oberst; Ausrichtung der Klage

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2012 - 1 K 740/11
    Rechtsgrundlage dieses Schadensersatzanspruchs ist das Beamtenverhältnis selbst, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, NVwZ 2009, 787, juris Rn. 15 m. w. N.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 8. Juni 2010 - 1 A 2859.07 -, PersV 2010, 463, juris Rn. 29.

    Hierfür muss mithin festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten wäre, vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. Juni 2010 - 1 A 2859/07 -, a.a.O., juris Rn. 51 m. w. N.

    Ist unter Berücksichtigung der Beurteilungsprärogative des Dienstherrn nicht mit der erforderlichen richterlichen Überzeugung festzustellen, dass der Kläger aller Voraussicht nach auch dann nicht ausgewählt worden wäre, wenn die Beklagte die Grundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG beachtet hätte, muss dem Begehren stattgegeben werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370, juris Rn. 26; OVG NRW, Urteil vom 8. Juni 2010 - 1 A 2859/07 - a. a. O., juris Rn. 158 m. w. N. Hier hat die Beklagte lediglich behauptet und weder dargelegt, geschweige denn belegt, dass auch bei einer fehlerfreien Auswahlentscheidung nicht der Kläger, sondern ein anderer Bewerber um den streitgegenständlichen - oder andere in Betracht kommende - Dienstposten zum Zuge gekommen wäre.

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2012 - 1 K 740/11
    Ein Beamter kann von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine verspätete Beförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und der Beamte seinerseits es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25.Oktober 2010 - 2 C 22.09 -, DVBl 2011, 233, 235; juris Rn. 26.

    Eine letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsauffassung stellt sich als vertretbar dar, wenn die Rechtsfrage nicht einfach zu beurteilen war und weder durch die Rechtsprechung geklärt noch im Schrifttum abschließend behandelt worden ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.Oktober 2010 - 2 C 22.09 -, a.a.O.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2012 - 1 K 740/11
    Ist unter Berücksichtigung der Beurteilungsprärogative des Dienstherrn nicht mit der erforderlichen richterlichen Überzeugung festzustellen, dass der Kläger aller Voraussicht nach auch dann nicht ausgewählt worden wäre, wenn die Beklagte die Grundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG beachtet hätte, muss dem Begehren stattgegeben werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370, juris Rn. 26; OVG NRW, Urteil vom 8. Juni 2010 - 1 A 2859/07 - a. a. O., juris Rn. 158 m. w. N. Hier hat die Beklagte lediglich behauptet und weder dargelegt, geschweige denn belegt, dass auch bei einer fehlerfreien Auswahlentscheidung nicht der Kläger, sondern ein anderer Bewerber um den streitgegenständlichen - oder andere in Betracht kommende - Dienstposten zum Zuge gekommen wäre.
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2012 - 1 K 740/11
    Rechtsgrundlage dieses Schadensersatzanspruchs ist das Beamtenverhältnis selbst, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, NVwZ 2009, 787, juris Rn. 15 m. w. N.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 8. Juni 2010 - 1 A 2859.07 -, PersV 2010, 463, juris Rn. 29.
  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2012 - 1 K 740/11
    Denn die Anforderungen an eine Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs freigestellter Personalratsmitglieder waren im hier interessierenden Zeitraum ab dem Jahr 2003 in der Rechtsprechung geklärt, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. November 1991 - 1 WB 160/90 - BVerwGE 93, 188; juris Leitsatz Nr. 2., und vom 28. November 2000 - 1 WB 96/00 -, Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 13; juris Rn. 4.
  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 96.00

    Anspruch des Soldaten auf eine vorgezogene planmäßige Beurteilung -

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2012 - 1 K 740/11
    Denn die Anforderungen an eine Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs freigestellter Personalratsmitglieder waren im hier interessierenden Zeitraum ab dem Jahr 2003 in der Rechtsprechung geklärt, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. November 1991 - 1 WB 160/90 - BVerwGE 93, 188; juris Leitsatz Nr. 2., und vom 28. November 2000 - 1 WB 96/00 -, Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 13; juris Rn. 4.
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